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Aufruf an alle Einwohner von Sieversdorf-Hohenofen zur Verbesserung der Straßenreinigung

Viele Mitbürger unserer Gemeinde führen ihre Reinigungspflichten schon vorbildlich aus. Dafür gilt ihnen heute ein besonderer Dank.

Einige wenige müssten ihre Reinigungspflicht allerdings besser wahrnehmen, damit wir immer ein schönes und sauberes Dorf haben.

Und jeder kann dazu beitragen, durch seinen Beitrag zur Straßenreinigung auch zum Wohlfühlen in unserer Gemeinde beizutragen.

Zur Erinnerung an unsere Straßenreinigungssatzung sind u.a. folgende Punkte zu beachten:

 

  1. Zur Reinigung sind die Eigentümer der Grundstücke (Straßenanlieger) verpflichtet, das gilt auch für unbebaute Grundstücke.
  2. Die Reinigungspflicht besteht mindestens einmal wöchentlich.
  3. Zu reinigen sind Gehwege und Fahrbahnen. Dazu gehören auch Rinnsteine, Parkbuchten, Grünstreifen und befestigte Seitenstreifen.
  4. Zur Straßenreinigung gehört auch die Winterwartung, wie Schneeräumen und Glatteisabstumpfung.
  5. Zur Reinigung gehören weiterhin das Entfernen von Unkraut, Laub, Unrat und das Mähen der Seitenstreifen.

Wir würden uns freuen, wenn alle Mitbürger durch diese Hinweise zur Verbesserung der Sauberkeit unseres Ortes angeregt werden und ihren Pflichten regelmäßig nachkommen.

 

Ihre Gemeindevertretung von Sieversdorf-Hohenofen

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Sieversdorf-Hohenofen
Mo, 19. Mai 2008

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