Hundesteuer
Liebe Hundehalterinnen und Hundehalter,
der Umgang mit Tieren bereitet Ihnen und mir selbst viel Freude. Damit diese nicht getrübt wird, sind einige Regeln zu beachten:
Jeder Hundehalter ist verpflichtet seinen Hund steuerlich anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der kommunalen Hundesteuersatzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme vor,
- wenn der Hund älter als drei Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten.
Das Amt Neustadt (Dosse) wird ab dem 01.01.2023 stichprobenartige Hundebestandsaufnahmen in seinen amtsangehörigen Kommunen durchführen. Ein Verstoß gegen die Hundesteuersatzung gilt als Ordnungswidrigkeit, welche mit einem Bußgeld bis zu 1.000€ geahndet werden.
Um Ihnen dieses Geldbuße zu ersparen, können Sie bis zum Jahresende ohne Sanktionsandrohung Ihren Hund in der Amtsverwaltung auch mit Verspätung anmelden.
Den Antrag zur An- bzw. Abmeldung Ihres Hundes können Sie hier herunterladen.
„Was ist eine Hundesteuer?“
Die Hundesteuer gehört zu den örtlichen Steuern, die an die Haltung von Hunden anknüpft; sie wird von den Städten und Gemeinden erhoben. Mit der Hundesteuer werden vornehmlich ordnungspolitische Ziele verfolgt. Sie soll z. B. dazu beitragen, die Zahl der Hunde zu begrenzen. Die Hundesteuer wird als Jahressteuer pro gehaltenem Hund erhoben und ist eine Aufwandsteuer, die in den Kommunen erhoben wird. Sie ist eine direkte Steuer, da Steuerträger und Steuerpflichtiger der Hundehalter ist. Rechtsgrundlage für die Erhebung der Hundesteuer ist die jeweilige kommunale Hundesteuersatzung, die ihrerseits auf dem Kommunalabgabengesetz des Bundeslandes beruht.
Bitte beachten Sie zusätzlich, dass gemäß § 6 (1) der Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg der Halter eines Hundes mit einer Widerristhöhe von mindestens 40 Zentimetern oder einem Gewicht von mindestens 20 Kilogramm der örtlichen Ordnungsbehörde unverzüglich die Hundehaltung anzuzeigen hat und den Nachweis der Zuverlässigkeit anhand eines Führungszeugnisses vorzulegen ist. Diese finden Sie hier.
Zur Information: Aktuell sind im Amtsbereich knapp 1.200 Hunde angemeldet.
Andreas Schumacher
Amtsdirektor
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